Für den falschen Schwur (Ghamus) gibt es keine Sühne
Frage
Frage: Zaid nahm eine Sache von Umar und legte sie in seine Kiste; in Wirklichkeit gehörte diese Sache Bakr. Nach einiger Zeit suchte Zaid diese Sache in seiner Kiste, und da sagte ein anderer Mann, Bakr habe diese Sache mitgenommen. Zaid sagte: „Nun gut, es ist gut, dass er seine Sache genommen hat.“ Am nächsten Tag kam dann Umar und forderte sie von Zaid. Zaid schwor, um sich abzuschirmen, nach den Worten jenes Mannes, dass Bakr diese Sache genommen habe. Wird Zaid in diesem Fall zum Schwurbrüchigen (Hanith)
Antwort
In diesem Fall: Wenn der falsche Schwur vorsätzlich geleistet wurde, dann ist das eine Sünde, und es gibt keine Sühne (Kaffara): Die Sühne gibt es beim bindenden Schwur (Mun'aqida), und dieser Fall gehört zum falschen Schwur (Ghamus).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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