Das Brechen eines Versprechens und die Sühne (Kaffara) für einen Schwur
Frage
Frage: Zwei Männer betrieben gemeinsam ein Geschäft. Beide gaben mündlich die Zusicherung (Iqrar) ab: „Wir beide werden das Geschäft immer gemeinsam führen.“ Doch nach einiger Zeit entstand zwischen ihnen ein Zerwürfnis, und einer von ihnen brach seine Zusicherung. Sagen Sie bitte, wie die Sühne (Kaffara) dafür aussehen wird.
Antwort
Wenn er nicht geschworen, sondern nur versprochen und das Versprechen ohne Grund gebrochen hat, dann hat er damit eine Sünde begangen; wenn aber ein Grund eintrat, ist durch das Brechen des Versprechens keine Sünde begangen worden – so steht es in „Scharh al-Aschbah wa-n-Nazair“.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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