Liegt der Eid beim Gläubiger oder beim Schuldner?
Frage
Frage: Ein Gläubiger (Da'in) erhebt Klage wegen einer Schuld, der Schuldner (Madyun) aber macht geltend, er habe (die Schuld) bezahlt (Ischal) oder sei von ihr befreit worden (Ibra'); der Schuldner hat keinen Zeugen. Wer von den beiden ist der Kläger (Mudda'i), und wem soll der Eid auferlegt werden? In „Nur al-Hidaya“, der Urdu-Übersetzung von „Scharh al-Wiqaya“, steht im Kapitel über die Klage (Da'wa), dass der Eid beim Gläubiger liegt, wenn der Schuldner keine Zeugen hat.
Antwort
In dieser Frage gibt es eine Meinungsverschiedenheit: Nach der Ansicht der einen ist der Gläubiger der Kläger, nach der Ansicht der anderen ist der Schuldner zum Kläger geworden, und der Gläubiger ist wegen der Leugnung der Bezahlung und der Befreiung zum Beklagten geworden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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