Ein Versprechen, das mit dem Heiligen Koran auf dem Schoß gegeben wurde
Frage
Frage: Ich lese im Koran, der Koran liegt auf meinem Schoß, und ich gebe jemandem ein Versprechen, dass ich die und die Sache tun werde, und ich bin mir bewusst, dass ich das Versprechen während des Koranlesens gebe. Ist es angemessen, wenn ich ihm später sage, dass ich diese Sache nicht tun konnte?
Antwort
Ein Versprechen, das gegeben wird, während der Heilige Koran zum Lesen auf dem Schoß liegt, wird nicht zum Eid. Auch ein Versprechen, das mit leerem Schoß gegeben wurde, soll man zu erfüllen versuchen; wenn ein Hinderungsgrund (Udhr) eintritt, so ist das etwas anderes. Beim Versprechen die Absicht zu haben, es nicht zu erfüllen, ist ein Zeichen der Heuchelei (Nifaq).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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