Ein Eid, das Gebet zu verrichten
Frage
Frage: Ein Mann hat in einem Gefühlsüberschwang, den heiligen Koran und „Sahih al-Bukhari“ in die Hände nehmend, bei Allah geschworen und die Verpflichtung abgegeben: „Ich werde das nächtliche Tahadschud-Gebet niemals auslassen und werde es immer verrichten.“ Wie lautet die Entscheidung der Scharia für ihn?
Antwort
Wenn man nach dem Eid gegen ihn handelt, wird die Sühne (Kaffara) verpflichtend (Lazim), und zwar: zehn Arme zweimal satt (mit gefülltem Bauch) zu speisen oder sie zu bekleiden; wenn dazu keine Möglichkeit besteht, drei Tage hintereinander zu fasten. Wenn er danach erneut schwört und ihn bricht, soll er erneut die Kaffara leisten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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