Schwur unter Erheben des Qur'an
Frage
Frage: Zaid wollte von Bakr eine Verpflichtung in einer Sache erhalten. Bakr versprach es, doch Zaid glaubte ihm nicht; da erhob Bakr im Zorn das Edle Wort Allahs (Kalam Allah). Ebenso wollte Bakr von Zaid ein Versprechen in einer Sache erhalten, und Zaid erhob, um Bakr zu beruhigen, das Edle Wort Allahs, nahm Gott und den Gesandten zu Vermittlern und gab das Versprechen. Nun hat einer von ihnen sein Versprechen gebrochen. Wenn jetzt auch der andere es bricht, wird er dafür zur Rechenschaft gezogen oder nicht?
Antwort
Da das Versprechen unter Erheben des Edlen Qur'an gegeben wurde, gilt: Wenn dabei auch ein Schwur ausgesprochen wurde, so ist es nicht zulässig, den Schwur zu brechen, solange er der Scharia entspricht; widerspricht er aber der Scharia, so ist es Wadschib, ihn zu brechen, und die Sühne (Kaffara) ist ebenfalls Wadschib.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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