Verfügung über einen Betrag, der in der Absicht der Zakat beiseitegelegt wurde
Frage
Für die Zakat oder den Ushr (Zehnten) wurde ein bestimmter Betrag festgelegt und gesondert beiseitegelegt. Wenn [der Eigentümer] diesen nun in eine andere Münze umtauschen will oder, wenn es kleine Münzen sind, stattdessen größere hinlegen will – ist das erlaubt oder nicht? Gemeint ist: Der gesondert gehaltene, konkret bestimmte Betrag muss doch auf jeden Fall gesondert bleiben.
Antwort
Der Betrag der Zakat oder des Ushr scheidet dadurch, dass er gesondert beiseitegelegt wurde, nicht aus dem Eigentum [des Eigentümers] aus; daher ist es erlaubt, über ihn durch Ersetzen und Umtauschen zu verfügen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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