Zu welchem Preis werden Fidya und Fitra entrichtet?
Frage
Gilt bei der Entrichtung der Fidya (Ersatzleistung) für das Fasten und der Fitra zum Fest der Marktpreis oder der „Kontrollpreis“ (regulierter staatlicher Preis)? Derjenige, dem man geben will, kann Weizen zum Kontrollpreis bekommen; auf dem Markt ist der Weizen teuer, obwohl er, wenn man ihn aus den Dörfern bringen lässt, gewöhnlich nicht so teuer kommt.
Antwort
Zu dem Preis, zu dem die eigenen Bedürfnisse gedeckt werden, zu eben diesem Preis gebt die Fitra und die Fidya. Offenkundig werden die allgemeinen Bedürfnisse heutzutage durch die „Kontrolle“ nicht gedeckt, daher gebt zum Marktpreis.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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