Tamlik und rechtliche Kunstgriffe — Zakat
- Die Regelung der Übereignung (Tamlik), ihre Art und Weise
- Hila der Übereignung: Dem Armen einen im Voraus festgelegten Betrag zu geben ist nicht richtig
- Verleihen von Geld an jemanden vor der Übereignung (Tamlik)
- Geld der Zakat ohne Übereignung als Gehalt geben
- Die Bedingung der Übereignung (Tamlik) bei der Zakat
- Die Art und Weise der Übereignung (Tamlik)
- Hila der Übereignung für die Entrichtung der Zakat
- Hila, damit die Zakat nicht verpflichtend wird
- Anwendung einer Hila, um die Verpflichtung zur Zakat zu vermeiden
- Hila, durch die die Zakat nicht zum Wadschib wird
- Hila der Übereignung
- Hila der Übereignung mit der Bedingung, das Geld zurückzugeben
- Hila der Übereignung, wenn auch Mittel freiwilliger Sadaqa vorhanden sind
- Rückgabe von Geld der Zakat nach der Übereignung
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