Hila der Übereignung für die Entrichtung der Zakat
Frage
Khalid ist Besitzer des Nisab. Er gab fünfzig Rupien Zakat einem Armen; der Arme schenkte sie aus freiem Willen, ohne Zwang, Khalid zurück, dann gab Khalid sie wieder dem Armen. Der Sinn ist, dass Khalid zur Hila (zum Rechtskniff) der Entrichtung der Zakat greift und fünfzig Rupien der Zakat anstelle von hundert oder zweihundert gibt. Wird die Zakat Khalids bei einer solchen Hila gültig sein?
Antwort
Im Fall äußerster Zwangslage – wenn die Zakat für die vergangene Zeit Fard ist und es für ihre Entrichtung keinerlei Möglichkeit gibt und auch in nächster Zeit keine Aussicht darauf besteht –, ist diese Hila zulässig, und es besteht die Hoffnung, dass Allah, der Erhabene, vor der Zur-Rechenschaft-Ziehung bewahrt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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