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Hila der Übereignung, wenn auch Mittel freiwilliger Sadaqa vorhanden sind

Frage

In unserer Madrasa bleibt auch im Posten der Nafila (freiwilligen Spenden) beständig etwas Geld übrig, doch das Geld der Zakat wird nach der Hila der Übereignung für die Gehälter der Lehrer und dergleichen ausgegeben. Ist die Hila der Übereignung etwa nicht erlaubt, solange die freiwilligen Sadaqat nicht vollständig aufgebraucht sind?

Antwort

Im Hinblick auf die Folgen besteht dafür ein Spielraum.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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