Hat ein Grundbesitzer Anspruch auf Zakat?
Frage
Zaid ist Besitzer des Nisab, aber nicht verschuldet. Wenn er auf eigene Kosten in einer Madrasa lernen wollte, müsste er Land verkaufen, und mit dem Vermögen, das er hat, wäre sein Unterhalt nicht gedeckt. Ist es Zaid nun erlaubt, das Essen der Madrasa zu essen, oder wird er das Land verkaufen und lernen? Welcher Weg wäre für ihn erlaubt?
Antwort
Wenn er von dem Ertrag dieses Landes lebt, kein anderes Einkommen hat und nach den Ausgaben eines ganzen Jahres vom Ertrag nichts in Höhe des Nisab übrig bleibt, er aber einen anderen, davon getrennten Nisab besitzt, so ist es auch dann nicht richtig, dass er in der Madrasa Essen aus Zakat nimmt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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