Ein Besitzer des Nisab nimmt Zakat mit der Absicht, dafür im Gegenzug einen Jungen zu unterrichten
Frage
Zaid ist Besitzer des Nisab und isst jetzt aus irgendeinem Zwang heraus das Essen der Madrasa, mit der Absicht: „Später werde ich irgendeinen Jungen so viele Jahre unterrichten, wie ich selbst gelernt habe.“ Ist das erlaubt oder nicht? Gebt Auskunft – und ihr werdet belohnt.
Antwort
Wer nicht anspruchsberechtigt ist (Ghair-Mustahiqq), soll trotz der in der Frage genannten Absicht keine Speise aus dem Zakat und Ähnlichem essen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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