Zakat auf vermietete Häuser
Frage
Außer dem Haus, das uns zum eigenen Wohnen und für die Bedürfnisse der Druckerei dient, gibt es weitere Häuser, deren Mieteinnahmen als Einkommen verbucht werden. Und ungefähr ebenso viel muss für die Miete anderer Läden gezahlt werden, die man für die Bedürfnisse der Druckerei mieten muss. Außerdem sind die Häuser nicht das ganze Jahr vermietet: Manchmal sind sie vermietet, manchmal stehen sie leer, und es kommt vor, dass ein Haus das ganze Jahr vermietet bleibt – kurz, es steht nicht fest.
Antwort
Auf diese Häuser ist die Zakat nicht Wadschib. Wenn aber das Geld aus ihren Einkünften die Höhe des Nisab erreicht und darüber ein volles Jahr vergeht, dann wird darauf die Zakat Wadschib sein – unter der Bedingung, dass es frei von den Grundbedürfnissen (Hawa‘idsch asliyya) ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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