Ein falsches Beschäftigungszeugnis für eine Einrichtung ausstellen
Frage
In die Einrichtung, in der ich tätig bin, kommen einige Leute und sagen: „Stellt uns in eurer Einrichtung als Lehrer (Master) an und schreibt uns eine Bescheinigung, damit wir die Prüfung als Externe ablegen können.“ Dieses Schreiben wäre jedoch völlig falsch, die Lüge aber ist Haram. Wie lautet daher das Urteil für mich?
Antwort
Jemanden, der in Ihrer Einrichtung nicht angestellt ist, einen Angestellten zu nennen und ihm ein Zeugnis auszustellen, ist Lüge und Betrug; nach der Scharia ist dies nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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