Gehalt von der Madrasa für den Tabligh
Frage
Kann ein Mensch, der die Arbeit des Tabligh (Aufruf zur Religion) verrichtet, von der Madrasa Geld als Gehalt nehmen? Zum Beispiel hat Zaid beschlossen: Wenn ich durch die Arbeit des Tabligh zwei bis vier freie Tage habe, werde ich unterrichten, sonst nicht.
Antwort
Die Leitung der Madrasa stellt Mitarbeiter für den Unterricht an, sie kann sie auch für den Tabligh anstellen. Wurde der Vertrag aber für den Unterricht geschlossen, so ist der Lehrer verpflichtet, ihn einzuhalten. Es ist ihm nicht erlaubt zu beschließen: Wenn sich vier bis sechs Tage Gelegenheit ergibt, unterrichte ich, sonst beschäftige ich mich mit dem Tabligh.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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