Anrechnung des Gehalts auf eine Schuld
Frage
Ein Mann leitete eine Madrasa. Aus Not lieh er sich für seine eigenen Angelegenheiten Geld der Madrasa aus, in der Absicht, es unbedingt zurückzuzahlen, nannte aber keinen Notgrund. Danach arbeitete er einige Monate ohne Gehalt und gab zu Hause zu verstehen: „Wir arbeiten ja ohne Gehalt“ (gleichsam in der Meinung, dass man dies auf die Schuld anrechnen werde) – nannte aber keinen Notgrund.
Antwort
Ein Vertrag über den Unterricht wurde nicht geschlossen, ein Gehalt wurde nicht festgesetzt. Daher besteht kein Recht, diese Schuld anzurechnen. Diese Arbeit in der Madrasa ohne Gehalt ist freiwillige Gabe (Tabarruʿ) und Wohltat (Ihsan); dafür wird es Lohn geben. Wie viel Geld aus den Spenden er für seine eigenen Angelegenheiten ausgegeben hat, ist Schuld.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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