Ein elektrischer Ventilator in der Moschee
Frage
(1) Wie verhält es sich mit elektrischer Beleuchtung und einem elektrischen Ventilator in der Moschee, damit der Ventilator während des Gemeinschaftsgebets oder zu den Gebetszeiten läuft – wobei die Betenden selbst auf eigene Kosten den Strom in die Moschee haben legen und den elektrischen Ventilator haben aufstellen lassen und auch die monatlichen Kosten dafür die Betenden aus eigenen Mitteln bezahlen und aus dem Einkommen des Mutawalli (Verwalters der Stiftung)
Antwort
Dadurch, dass in der heißen Zeit zur Bequemlichkeit und Beruhigung der Betenden ein elektrischer Ventilator in der Moschee läuft, entsteht im Gebet keinerlei Beeinträchtigung, das Gebet wird ohne jeden Zweifel gültig sein; und die Einrichtung eines solchen Nutzens und einer solchen Bequemlichkeit ist von der Scharia nicht verboten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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