Festbeleuchtung in der Moschee anlässlich des Silberjubiläums
Frage
(1) Ist es erlaubt oder nicht, im Zusammenhang mit dem Silberjubiläum in der Moschee Beleuchtung (Illumination) oder Schmuck anzubringen? Das Silberjubiläum ist die Feier zum Jahrestag der 25-jährigen Herrschaft von König Georg V. (2) Ist es erlaubt oder nicht, das Einkommen der Moschee im Zusammenhang mit der Feier dieses Silberjubiläums auszugeben?
Antwort
Bezüglich des Schmückens und Beleuchtens der Moscheen in Zeiten, die nach der Scharia mit dem Einverständnis der ganzen Umma der Achtung würdig und Anlässe zur Freude sind, äußern sich die Rechtsgelehrten ﵏ ausdrücklich wie folgt: [ar]ومن البدع المنكرة ما يفعل في كثير من البلدان من إيقاد القناديل الكثيرة في ليالي معروفة في السنة كليلة النصف من شعبان، خصوصًا في بيت المقدس،…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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