Die große Notdurft im Waschraum der Moschee verrichten
Frage
Muhammad Afaq verrichtet ohne Erlaubnis des Mutawalli (Verwalters der Stiftung) die große Notdurft im Waschraum der Moschee. Ist das erlaubt oder nicht erlaubt, wo dieser Waschraum doch nur für die Reinigung nach der Notdurft (Istindscha) bestimmt ist?
Antwort
Im Waschraum die große Notdurft zu verrichten, ist verboten; und auch dem Mutawalli ist es verboten, dazu die Erlaubnis zu geben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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