Wenn der Abfluss für das Wasser der rituellen Waschung unter dem Hof der Moschee hindurchführt
Frage
Rechts, unmittelbar an der Veranda der Moschee, befindet sich ein Abfluss für die rituelle Waschung; dieser Abfluss ist unter dem äußeren Hof der Moschee hindurchgeführt und mündet in den äußeren Abfluss der rituellen Waschung. Das heißt, das Wasser der rituellen Waschung fließt unter dem Hof der Moschee hindurch. Wie lautet darüber das Urteil der Scharia? Widerspricht das der Achtung vor der Moschee, und wirkt es sich in irgendeiner Weise auf das Gebet aus oder nicht?
Antwort
Wenn der Abfluss beim Bau der Moschee gerade so angelegt wurde, so ist es nach der Scharia erlaubt, und es wirkt sich nicht auf das Gebet aus; wenn man die Richtung dieses Abflusses aber in eine andere Richtung ändern kann, so ist das angemessener.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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