Das Ausgeben von erbetteltem Geld für die Moschee
Frage
In unserem Viertel lebt eine hochbetagte alte Frau, die keinerlei Einkommensquelle hat; sie hat das Betteln zu ihrem Beruf gemacht, und die Bewohner des Viertels helfen ihr. So hat sich bei ihr etwas erbetteltes Geld angesammelt, und sie hat für die Moschee einen Gebetsteppich, ein Exemplar des edlen Korans und eine Gebetskette (Tasbih) bestellt. Die Leute erheben Einwände: Sie sagen, das Gebet darauf sei nicht zulässig, und die alte Frau werde keinen Lohn erhalten. Die alte Frau lebt noch. Wie soll man handeln?
Antwort
Ohne Notwendigkeit zu betteln ist eine Sünde; da sie jedoch um Geld gebeten hat und die Bewohner des Viertels es ihr freiwillig gegeben haben, ist die alte Frau Eigentümerin geworden, und was sie der Moschee gegeben hat, ist richtig gegeben. Das Gebet auf diesem Gebetsteppich ist ohne jeden Zweifel zulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.