Der Wert der Radschab-Kunde – für die Moschee
Frage
Die Radschab-Kunde (Tonschalen für das rituelle Festmahl am 22. Radschab), die man mit frittierten Fladen, Süßspeisen, Milchreis und Ähnlichem füllt, werden in dem Glauben, sie seien zu etwas Gesegnetem (Tabarruk) geworden, zu Hause nicht verwendet, sondern in die Moschee gebracht. Kann man diese Kunde verkaufen und ihren Wert für irgendeinen Zweck der Moschee ausgeben – zum Beispiel für Instandsetzung, Reinigung, Öl, Bodenbelag und Ähnliches?
Antwort
Diese Kunde haben nach der Scharia keinerlei Grundlage. Wenn man sie mit der Absicht gibt, Lohn (Thawab) zu erlangen, dann ist es entsprechend der Absicht des Gebenden richtig, sie in der Moschee zu verwenden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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