Die vom Moscheebau übrig gebliebene Summe für eine religiöse Madrasa
Frage
Darf man den übrig gebliebenen Teil der Summe, die für den Bau einer Moschee gesammelt wird, in den Bau religiöser Madrasas investieren oder irgendein Gebäude für die Einkünfte der Gemeinschaft (Dschamaʿat) errichten?
Antwort
Wenn die Moschee (dieses Geld) nicht braucht – weder jetzt noch in Zukunft –, so soll man (es) der religiösen Madrasa geben, entsprechend der Erlaubnis jener Leute, die dieses Geld gegeben haben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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