Eine Sache der Moschee einer anderen Moschee schenken
Frage
(1) In einer Moschee gibt es viele (Exemplare) des Heiligen Korans; ist es zulässig, (sie) einer anderen Moschee zu schenken, oder nicht? (2) Ebenso: Ist es bei Bedarf zulässig, eine Sache einer Moschee einer anderen Moschee zu schenken oder zur Nutzung zu überlassen, oder nicht?
Antwort
Mit der Erlaubnis jener Leute, die diese (Exemplare) des Edlen Korans dieser Moschee gegeben haben, ist es in dem in der Frage beschriebenen Fall richtig, sie einer anderen Moschee zu geben. (2) Wenn diese Sache mit dem Geld dieser Moschee für die Moschee gekauft wurde, dann ist es nicht richtig, sie einer anderen Moschee zu geben – weder als Geschenk noch zur Nutzung.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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