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Verwendung der Einkünfte einer Moschee für andere Moscheen

Frage

In unserer Stadt gibt es eine Moschee aus der Zeit der Schah-Herrschaft, und sie steht schon lange unter der Aufsicht eines eingetragenen Verwaltungskomitees; sechs Moscheen der Stadt und eine Dorfmoschee stehen ebenfalls unter der Verwaltung dieses Komitees. Die Einkünfte dieser Moscheen bestehen aus Besitz dreier Arten: (1) an die Moschee angrenzende Kammern und Läden; (2) Häuser, die zum Waqf gemacht wurden; (3) Häuser, die aus den Einkünften der Moschee gekauft wurden.

Antwort

(1) Dies ist nicht erlaubt: [ar]اتَّحَدَ الْوَاقِفُ وَالْجِهَةُ وَقَلَّ مَرْسُومُ بَعْضِ الْمَوْقُوفِ عَلَيْهِ بِسَبَبِ خَرَابِ وَقْفِ أَحَدِهِمَا جَازَ لِلْحَاكِمِ أَنْ يَصْرِفَ مِنْ فَاضِلِ الْوَقْفِ الْآخَرِ عَلَيْهِ؛ لِأَنَّهَا حِينَئِذٍ كَشَيْءٍ وَاحِدٍ، وَإِنِ اخْتَلَفَ أَحَدُهُمَا بِأَنْ بَنَى رَجُلَانِ مَسْجِدَيْنِ أَوْ رَجُلٌ مَسْجِدًا وَمَدْرَسَةً وَوَقَفَ…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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