Übergabe von unerlaubtem Vermögen an Moschee und Medrese
Frage
Kann ein Mensch das Geld, das er aus dem Einkommen aus dem Handel mit Wein hat, in irgendeine Moschee, in irgendeine Medrese oder in ein anderes gutes Werk investieren, oder nicht?
Antwort
Wenn die Eigentümer dieses Vermögens oder ihre Erben bekannt sind, ist die Rückgabe des Vermögens Pflicht. Sind sie nicht bekannt, so soll er es für die Armen und Bedürftigen ausgeben – seien es Schüler der Medresen oder andere. Es für die Ausgaben der Moschee oder den Bau einer Medrese und dergleichen auszugeben ist nicht richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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