Bau einer Moschee, eines Brunnens und eines Hauses mit haramem Geld
Frage
Zaid führt in Afrika einen Laden und hat in dem Laden unerlaubte Waren – Wein, Schweinefleisch und dergleichen. Mit dem Geld, das er aus diesem Geschäft angesammelt hat, ließ er auf dem Friedhof seiner Heimat einen Brunnen bauen, ließ in Afrika eine Moschee bauen und ließ ein Haus bauen, das er auf den Rat seiner Gemeinschaft eintragen ließ. Wie verhält es sich mit der Nutzung von all dem?
Antwort
Gibt es in Zaids Laden auch etwas Erlaubtes, oder sind alle Waren, wie Wein und Schweinefleisch, nur Haram? Wenn es dort auch etwas Erlaubtes gibt, dann setzt sich sein Einkommen aus Haram und Halal zusammen, und bei der Vermischung von Haram mit Halal wird der Mensch Eigentümer des Ganzen, obwohl ihm der Wadschib der Ersatzleistung (Daman) für das Haram obliegt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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