الإفتاء

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Verlegung einer Moschee an einen anderen Ort

Frage

In Bengalen gab es an einem Ort eine Moschee, in der das Freitagsgebet verrichtet wurde. Jetzt kommt niemand mehr in diese Freitagsmoschee, um zu beten, und wenn doch, dann nur ein oder zwei Männer. Ganz in der Nähe gibt es ein anderes Dorf, in dem viele Menschen leben; sie wollen sie verlegen und zu sich mitnehmen.

Antwort

Solange in diese erste Moschee noch einige Menschen zum Beten kommen, ist es nicht erlaubt, sie in irgendeine andere Moschee zu verlegen. Wenn jedoch wegen der geringen Bevölkerung in der Nähe dieser Moschee das Freitagsgebet in einer anderen Moschee verrichtet wird, in deren Nähe die Bevölkerung größer ist, so ist dagegen nichts einzuwenden, sofern dort auch die Bedingungen…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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