Verlegung einer Moschee
Frage
In einem Viertel gab es seit alter Zeit an einem Ort eine Freitagsmoschee (Dschami); an diese Moschee grenzt ein Maktab (Grundschule für religiöse Bildung). Vor Kurzem wurde in unserer fortschrittlichen Zeit in der Nähe dieses Viertels ein kleiner täglicher Markt eingerichtet, wohin jeden Morgen und Abend Leute kommen. Wenn man die Moschee jetzt unmittelbar an diesen Markt verlegt, würde es für die Betenden und für unbekannte (durchreisende)
Antwort
Ein Ort, der einmal zu einer Moschee im Sinne der Scharia gemacht wurde, bleibt für immer eine Moschee. Sie von dort zu verlegen und diesen Ort für den Maktab zu bestimmen, ist keinesfalls erlaubt; vielmehr soll diese alte Moschee weiterhin als Moschee erhalten bleiben, und es sollen in ihr auch Adhan und Gemeinschaftsgebet gepflegt werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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