Aqiqa-Anteil an einer Kuh außerhalb des Qurbani
Frage
Frage: Beim Opfer zum Opferfest (Eid al-Adha) gibt es die Bedingung des siebten Tages nicht. Ist diese Bedingung bei der Aqiqa (dem Opfer anlässlich der Geburt eines Kindes) auch im Laufe des Jahres nötig?
Antwort
Die Bedingung des siebten Tages ist Mustahabb, aber nicht verpflichtend (lazim). Wann immer sich die Gelegenheit bietet, ist die Aqiqa gültig, unter der Voraussetzung, dass auch die übrigen Anteile mit der Absicht der Annäherung an Allah (Qurba) bestimmt sind. Auch die Aqiqa selbst ist nicht verpflichtend, sondern lediglich Mustahabb.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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