Was tun, wenn der Erlös aus dem Fell des Opfertiers gestohlen wurde
Frage
Frage: Ein Taschendieb hat Zaid aus der Tasche das Geld für das Fell des Opfertiers gestohlen – fünfundvierzig Rupien. Zaid hatte dieses Geld bei sich, um es als Sadaqa an die Madrasa zu geben. Ist ihm dies von der Scharia her erlassen, oder ist die Zahlung weiterhin verpflichtend?
Antwort
Da Zaid das Fell des Opfertiers verkauft hat, war es Wadschib, den Erlös als Sadaqa zu verteilen. Weil das Geld gestohlen wurde, bevor die Sadaqa gegeben war, ist das Wadschib nicht erfüllt; nun soll er denselben Betrag aus eigenem Vermögen geben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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