Darf ein Kranker das Fleisch aus einem Gelübde selbst essen oder Bekannten geben
Frage
Wenn jemand krank ist und als Sadaqa einen Ziegenbock oder eine Ziege schlachtet – wie verhält es sich damit, ihr Fleisch selbst zu essen oder Bekannten (denen, die ihn besuchen) zu geben, oder soll er es nur unter den Armen verteilen?
Antwort
Wenn ein Gelübde (Nadhr) abgelegt wurde, ist es weder zulässig, selbst davon zu essen, noch einem Wohlhabenden davon zu geben, sondern es ist verpflichtend, es den Berechtigten (Mustahiqqin) und den Armen zu geben. Hat er kein Gelübde abgelegt, so ist es zulässig, sowohl selbst davon zu essen als auch einen Wohlhabenden davon zu bewirten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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