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Qurbani mit einem trächtigen Tier, das per Gelübde versprochen wurde

Frage

Ein Tier erkrankte. Der Besitzer legte ein Gelübde ab: „Wenn Allah es rettet, werde ich es auf dem Weg Allahs als Qurbani opfern.“ Nun, zur Zeit des Qurbani, ist dieses Tier im dritten Monat trächtig. Soll es in diesem Fall als Qurbani geopfert werden oder nicht?

Antwort

Das Qurbani mit einem solchen Tier ist nach der Scharia gültig. Ist das Tier ganz nahe an der Geburt und besteht die Befürchtung, dass das Junge stirbt, so ist es Makruh, es zu schlachten; dennoch wird das Qurbani erfüllt. Wenn das Junge dann lebendig ist, soll auch dieses geschlachtet werden. So steht es im „Radd al-Muhtar“.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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