Die Rechtslage der Ehefrau eines mittellosen (Muʿsir) Mannes
Frage
Frage: Meine rechtmäßige Ehefrau hat beim englischen Gericht im Punjab (Indien) mit der Begründung Klage erhoben, dass ihr Mann ihr mehr als 3 Jahre lang Verpflegung und Unterhalt nicht gezahlt habe und ihr daher ein zweiter Nikah erlaubt werden solle. Das Gericht erließ eine Ladung zu meinem Erscheinen. Da ich im Ausland war, schickte ich dem Gericht eine schriftliche Antwort, die aus einem besonderen Grund dem Gericht nicht vorgelegt wurde.
Antwort
Wenn er in der Klageerwiderung die Scheidung (Talaq) nicht niedergeschrieben hat, so ist die Scheidung nicht eingetreten. Solange der Ehemann da ist, hat das Gericht keine Befugnis, an seiner Stelle die Scheidung auszusprechen. Ist das Gericht jedoch muslimisch, so hat es die Befugnis, den Mann durch Druck zur Zahlung des Unterhalts zu bringen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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