Die Scheidung erwirken wollen, obwohl der Unterhalt gesichert ist
Frage
Frage: Muhammad Ismail ist nach Pakistan gegangen; fünfmal kam er mit dem Pass zurück und erfüllte Kamila gegenüber das eheliche Recht und schickte auch immer wieder den Unterhalt (Nafaqa) per Post. Nun ruft der Ehemann seine Frau Kamila nach Lahore, doch die Frau will nicht fahren, weigert sich und will auch vom Mann keine Unterhaltskosten annehmen. Kann nun nach der Scharia der Nikah aufgelöst werden (Faskh) oder nicht?
Antwort
Da Frau Kamila Bibi vom Ehemann auch Unterhaltskosten erhalten hat, auch für ihre Unterkunft gesorgt ist, der Mann von Zeit zu Zeit auch kommt und es keinen zwingenden Grund gibt, hat diese Frau kein Recht auf Auflösung (Faskh) des Nikah.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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