Die Trennung durch das Gericht ist keine Trennung nach der Scharia
Frage
(1) Ich habe hier in London mit einem muslimischen Mädchen nach dem hiesigen Gesetz eine standesamtliche Ehe (Zivilehe) geschlossen. Der Kern davon ist: Ich habe vor dem hiesigen Gericht vor drei Muslimen erklärt: „Ich mache dieses Mädchen zu meiner Frau und nehme sie als meine Frau an.“ Ebenso hat auch meine Frau in derselben Versammlung (Madschlis) erklärt, dass sie mich als Ehemann annimmt. Aber eine islamische Eheschließung (Nikah) hatten wir bis jetzt nicht. Ist diese unsere Ehe zustande gekommen oder nicht?
Antwort
(1) Wenn es in dieser Weise vor muslimischen Zeugen gesagt wurde, ist die Ehe nach der Scharia zustande gekommen. (2) Wenn das Gericht die Trennung nur auf Wunsch des Mädchens herbeiführt, tritt dadurch keine Scheidung ein; vielmehr bleibt sie weiterhin Ihre Frau.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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