الإفتاء

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Wie die Scheidung unter der Bedingung des Mahr-Erlasses zu gestalten ist

Frage

Ein Mann kann wegen der großen Entfernung nicht kommen und will seiner Frau die Scheidung unter der Bedingung geben, dass sie ihm die Brautgabe (Mahr) erlässt. Welche Vorgehensweise wäre dafür geeignet? (1) Kann er von dort aus eine schriftliche Scheidungsurkunde verfassen und schicken, indem er die Scheidung vom Erlass der Brautgabe und von der schriftlichen Erklärung des Mahr-Erlasses seitens der Frau abhängig macht?

Antwort

Beide Wege sind nach der Scharia richtig; in beiden Fällen tritt die Scheidung ohne den Erlass der Brautgabe nicht ein. Wenn man zu einem Vertreter (Wakil) Vertrauen hat, soll er den Weg der Vertretung (Wakala)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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