Bei der Bedingung „Wenn ich ein zweites Mal heirate – die zweite Frau ist durch die schwere Scheidung geschieden“ wird die dritte Frau nicht geschieden
Frage
Frage: Ein Mann erklärt bei Vorhandensein seiner ersten Frau, bei vollem Verstand und klarem Bewusstsein, schriftlich, dass er bis zum Ende seines Lebens kein zweites Mal heiraten werde, und wenn er heirate, dann gleichsam: Die zweite Frau ist durch die schwere Scheidung (Mughallaza) geschieden, und sie wird haram sein. Danach heiratet er bei Vorhandensein der ersten Frau ein zweites Mal.
Antwort
Die erste Frau steht weiterhin im Nikah, die zweite Frau jedoch wurde unmittelbar beim Schließen des Nikah haram; sie zu behalten ist nicht erlaubt. Aber auch der Eid ist damit erfüllt, das heißt: Wenn er eine dritte Frau in seinen Nikah nehmen möchte, kann er das tun; wegen dieses Eides wird sie nicht haram.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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