Das Urteil über den Talaq bei einer nur im Herzen gefassten Absicht
Frage
Zaid ist in eine bestimmte Sünde verfallen. Er bemühte sich sehr, diese Sünde zu lassen, hatte aber keinen Erfolg. In dem Gedanken, dass die Sünde so aufgegeben werde, setzte er in seinem Herzen folgende Bedingung: „Wenn ich diese Sünde noch einmal begehe, dann soll meine Frau den Talaq haben.“ Dies beschloss er im Herzen, ohne zu präzisieren, ob es ein unwiderruflicher (bain), ein widerruflicher (radschʿi) oder ein endgültiger (mughallaza) Talaq sein sollte. Nun hat Zaid diese Sünde wieder begangen.
Antwort
Wenn er dies nur im Herzen beschlossen und mit der Zunge nicht gesprochen hat, dann ist kein Talaq eingetreten. Wenn er es aber auch mit der Zunge gesagt hat, dann wird es ein widerruflicher (radschʿi) Talaq sein; und wenn er vor Ablauf von drei Menstruationen die eheliche Beziehung wieder aufgenommen hat, dann hat auch die Rücknahme (Radschʿa) stattgefunden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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