Das Urteil über jemanden, bei dem ständig Mani (Samenflüssigkeit) austritt
Frage
Bei Zaid tritt ständig Mani aus. Anfangs trat sie nicht in allen Gebetszeiten aus, jetzt aber tritt sie fast in allen Gebetszeiten aus, jedoch nicht während der gesamten Gebetszeit: In einem Teil der Zeit ist sie ausgetreten, in einem Teil hat sie aufgehört. Manchmal geschieht es auch, dass ein oder zwei Zeiten frei [davon] vergehen, aber auch diese Zeit bleibt zweifelhaft; doch es kommt sehr selten vor, dass ein oder zwei Zeiten frei vergehen. Wie lautet die Bestimmung der Scharia über einen solchen Menschen?
Antwort
Unter diesen Umständen ist dieser Mensch nach der Scharia kein Maʿzur. Jeder Austritt von Mani macht in seinem Fall das Wudu ungültig. Er soll den Körper reinigen und Watte nach innen einlegen und so beten. Wenn auf der Watte Feuchtigkeit sichtbar wird, dann wird das Wudu ungültig, und dann wird das Urteil gefällt, dass das Wudu ungültig geworden ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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