Wie soll ein Mensch ohne beide Hände die Istinja und das Wudu verrichten?
Frage
Einem Mann sind beide Hände bis zu den Ellbogen abgetrennt. Wie wird er nach dem Wasserlassen und dem Stuhlgang Reinheit erlangen? Hat ein anderer das Recht, seine Ausscheidungsöffnung (Makhraj) mit seiner Hand zu reinigen? Und wenn die Gebetszeit abläuft, was soll er in diesem Fall tun?
Antwort
Wenn er kein Wasser benutzen kann, ist er nach der Scharia nicht gezwungen und nicht verpflichtet, für die Gültigkeit des Gebets seine Ausscheidungsöffnung von einem anderen waschen zu lassen: Sein Gebet ist ohne Verwendung von Wasser gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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