Das Betreten der Moschee im Zustand der Dschanaba
Frage
War es dem Gesandten Allahs ﷺ erlaubt, die Moschee im Zustand der Dschanaba zu betreten, oder nicht? Wenn es erlaubt war, war dies eine Besonderheit von ihm ﷺ, oder gilt die Regel für alle gleich?
Antwort
Die Tür des Hauses des Propheten ﷺ ging zur Moschee hinaus, deshalb war es dem Propheten ﷺ erlaubt, im Zustand der Dschanaba [durch sie] hindurchzugehen (Murur). Jedem anderen war es weder damals erlaubt, in irgendeine Moschee im Zustand der Dschanaba einzutreten, noch ist es jetzt jemandem erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.