Wiederholter Beischlaf nach dem ersten, ohne das Glied zu reinigen
Frage
Ist es erlaubt, nach einem Beischlaf den Beischlaf erneut zu vollziehen, ohne den Istinja vollzogen zu haben, oder nicht? Hazrat Scheich Maulana Zakariyya hat geschrieben, dass es Haram sei, Maulana Ashraf Ali hingegen hat ihm in [der Abhandlung] „Kathrat al-Izdiwadsch li-Sahib al-Miradsch“ („Über die Mehrehe des Inhabers der Himmelsreise“) den Rang des Mustahabb gegeben und als Beleg einen Hadith angeführt. Legen Sie bitte die Meinung dar, nach der die Fatwa erteilt wird (Mufta bihi).
Antwort
Nach einem Beischlaf ein zweites Mal den Beischlaf zu vollziehen, ohne das Glied gereinigt zu haben, ist Makruh; die Erläuterung [dazu steht] in „Badhl al-Madschhud“, „Awdschaz al-Masalik“ und anderen [Büchern], und im „Schami“ ist ein Verbot erwähnt. Was kann dieser geringe Diener zu dem sagen, was die Älteren geschrieben haben?
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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