Bricht Masturbation das Fasten und verpflichtet sie zum Ghusl?
Frage
Es wurde masturbiert, und das Mani ist nicht auf die Kleidung o. Ä. gelangt. Genügt es in diesem Fall, nur die Geschlechtsorgane zu waschen, oder ist der Ghusl Wadschib? Und bricht es das Fasten oder nicht?
Antwort
Wenn bei der Masturbation kein Mani ausgetreten ist, so wurde das Fasten nicht ungültig. Wenn Madhi ausgetreten ist, genügt es, das Glied zu waschen und den Wudu zu vollziehen: Der Ghusl ist nicht Wadschib, und das Fasten ist nicht ungültig geworden. Wenn aber Mani ausgetreten ist, so ist sowohl das Fasten ungültig geworden als auch der Ghusl Wadschib.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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