Ghusl bei Austritt von Mani ohne Begierde
Frage
Wenn bei einem Menschen aufgrund einer Krankheit nach dem Urinieren oder davor ein Tropfen Mani austritt und am Geschlechtsorgan eine Erektion besteht, er aber keine Lust und keinen Genuss empfindet – ist der Ghusl für einen solchen Menschen in diesem Fall dann Fard oder nicht? Ein verehrter Mufti sagt, der Ghusl werde Fard sein, weil Erektion und Lust ein und dasselbe seien, und so stehe es im „Alamgiri“. Ein anderer verehrter Mufti sagt, ohne Lust und stoßweisen Austritt (Dafq)
Antwort
Diese Erektion und dieser Ausfluss verpflichten nicht zum Ghusl, solange ihnen weder Lust noch stoßweiser Austritt (Dafq) beigegeben sind. Die bloße Erektion als Lust und Begierde (Schahwa) zu bezeichnen, ist nicht richtig, denn sie kommt sogar bei so kleinen Kindern vor, die zur Begierde überhaupt nicht fähig sind; wenn solche kleinen Kinder den Beischlaf vollziehen, wird das…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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