Das Urteil über das Erbrochene eines Säuglings
Frage
Ein Säugling erbricht (spuckt) nach dem Stillen immer wieder. Fällt sein Erbrochenes unter die Bestimmung des Erbrechens mit vollem Mund oder nicht? Wenn das Erbrochene auf Körper oder Kleidung gelangt, kann man dann beten oder nicht?
Antwort
Wenn ein kleines Kind erbricht, wird sein [eigener] Mund berücksichtigt: Wenn es mit vollem Mund erbricht, gilt für sein Erbrochenes dasselbe Urteil wie für das Erbrechen mit vollem Mund eines Erwachsenen. Wenn es auf Körper oder Kleidung gelangt, ist es unrein und muss gereinigt werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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