Wudu mit Milch, Buttermilch und Brühe
Frage
Ist das Wudu mit Milch, Buttermilch, Öl o. Ä. erlaubt oder nicht? Oder mit Wasser, in dem Milch oder Buttermilch der Farbe nach überwiegen, wobei die Eigenschaft der Fließfähigkeit erhalten bleibt? Ebenso gibt man Kurkuma ins Wasser und verrichtet damit die Ganzkörperwaschung (Ghusl). Die edlen Rechtsgelehrten (Fuqaha) schreiben, dass, wenn sich ein reiner Stoff mit Wasser vermischt – zum Beispiel Seife o. Ä. –, Wudu und Ghusl damit erlaubt sind, solange die Eigenschaft der Fließfähigkeit erhalten bleibt.
Antwort
Wenn der Stoff, der dem Wasser beigemischt wird, fest ist und sich durch seine Beimischung die Fließfähigkeit und Dünnflüssigkeit des Wassers nicht ändern, so sind Wudu und Ghusl mit einem solchen Wasser erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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