Mundspülen, Miswak und Fußwaschung im Wasserbecken
Frage
Wenn man in der Moschee am Wasserbecken das Wudu verrichtet: nach der Reinigung der Zähne mit einem Miswak-Hölzchen (Zahnholz) dieses Hölzchen zu waschen, indem man es direkt in das Wasser des Beckens eintaucht; beim Mundspülen den Mund direkt in das Wasser des Beckens und nicht in den Abfluss zu spülen; beim Waschen der Füße beide Füße zu waschen, indem man sie direkt in das Wasser des Beckens eintaucht – inwieweit sind diese drei Dinge erlaubt? Wird das Wasser verdorben, oder bleibt es rein?
Antwort
Ein Becken von zehn mal zehn Ellen wird durch diese Dinge nicht unrein. Der Anstand und die gute Sitte verlangen jedoch, dass man den Mund nicht in das Becken, sondern in den Abfluss spült. Auch das Miswak-Hölzchen soll über dem Abfluss gewaschen und nicht in das Becken getaucht werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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