Die Erlaubnis für den Schüler eines anderen Scheichs
Frage
Ist es einem bevollmächtigten Chalifa (geistlichen Nachfolger des Scheichs) erlaubt, dem Vorsteher einer Sufi-Stätte oder seinem Gefährten auf dem Weg unter demselben Pir (Pirbhai) ein Chilafa-Dokument (Urkunde der geistlichen Nachfolge) zu geben? Oder kann er dem Schüler seines Gefährten unter demselben Pir die Erlaubnis (Idschaza) zur Annahme der Baiʿat (des Treueschwurs) erteilen?
Antwort
Wenn der Chalifa von seinem Scheich aufgrund seiner Eignung und Fähigkeit bevollmächtigt ist und der Scheich der Tariqa ihm dazu die Erlaubnis (Idschaza) gegeben hat, dann kann auch er die Erlaubnis erteilen – sowohl in eigenem Namen als auch im Namen seines Scheichs.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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